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Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung verkürzten Hypothekargläubigers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2007/1399ÖBA 2007, 164 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 1041 ABGB; § 231 EO. Der bei der Meistbotsverteilung verkürzte, pfandrechtlich sichergestellte Gläubiger, der die Anmeldung seiner Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren unterlassen hatte, kann gegen einen - auch nicht unmittelbar im Rang nachfolgenden - Hypothekargläubiger einen Verwendungsanspruch geltend machen, wenn dieser wegen der unterlassenen Anmeldung einen höheren - wenn auch durch seine Forderung gedeckten - Betrag zugewiesen erhalten hat.

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