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Vertragsanpassung nach Basel II

AufsätzeChristian ButschekÖBA 2007, 121 Heft 2 v. 1.2.2007

Infolge der neuen Eigenmittelvorschriften ist das Kreditrisiko bei der Kalkulation der in jedem Kreditzins enthaltenen Eigenkapitalkosten viel stärker als bisher zu berücksichtigen. Je nach Rating werden Kredite für "schlechte" Schuldner teurer, für "gute" Schuldner billiger. Die Frage ist, wie sich dies auf bestehende, längerfristige Vertragsverhältnisse auswirkt: können bzw müssen veränderte Kosten an den Kreditnehmer aufgrund vorhandener Vertragsklauseln, insb der ABB, weitergegeben werden? Da spätestens mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften mit Klauseln zu rechnen ist, die eine Entgeltanpassung nach Rating ermöglichen, fragt sich weiters, wie solche Vertragsbestimmungen gestaltet sein müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wann solche Klauseln den §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 1 Z 5 KSchG entsprechen und versucht, die zu Zinsanpassungsklauseln vor allem in Verbraucherkreditverträgen ergangene Judikatur dafür nutzbar zu machen.

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