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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 10/06, S 770 ff.

EntscheidungsübersichtÖBA 2007, 68 Heft 1 v. 1.1.2007

Abschlußprüfung

Schadenersatzansprüche gegen den Abschlußprüfer verjähren in fünf Jahren ab Entstehung des Schadens.

OGH 2. 2. 2006, 2 Ob 299/05t

Fundstelle(n): ÖBA 2006, 845 = RdW 2006, 500.

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