vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Konkurseröffnungspflicht gemäß § 69 Abs 2 KO bezweckt nicht nur den Schutz von Alt- sondern auch von Neugläubigern

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungeno. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut Koziol,ÖBA 2007/1451ÖBA 2007, 998 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 69 KO

§§ 1295, 1304, 1311 ABGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!