Seit 1. 1. 2007 gelten in Österreich neue Vorschriften über die außergerichtliche Pfandverwertung. Der folgende Beitrag befaßt sich nach einem allgemeinen Überblick über die Neuregelung insbesondere mit Folgeproblemen des obligatorisch konstruierten Anspruchs auf die hyperocha (einschließlich jenen des Konkurses des verwertenden Gläubigers), mit dem Herausgabeanspruch des vorrangigen Gläubigers gegen den innehabenden nachrangigen zwecks Verwertung, der Verpflichtung zur Androhung der Verwertung, dem Einlösungsrecht, der Gewährleistungspflicht des Verwertenden, dem gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts im Vertrauen auf die Verwertungsbefugnis und bereicherungsrechtlichen Folgefragen der Verwertung bei unwirksamem Pfandrecht.