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Zur Neuregelung der außergerichtlichen Pfandverwertung *)*)Dieser Beitrag ist die erweiterte und mit Fußnoten versehene Fassung eines Vortrags, den der Verfasser im April 2007 im Seminar für Bankrecht des Bankrechtsinstituts der Johannes-Kepler-Universität Linz gehalten hat.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Christian Holzner,ÖBA 2007, 940 Heft 12 v. 1.12.2007

Seit 1. 1. 2007 gelten in Österreich neue Vorschriften über die außergerichtliche Pfandverwertung. Der folgende Beitrag befaßt sich nach einem allgemeinen Überblick über die Neuregelung insbesondere mit Folgeproblemen des obligatorisch konstruierten Anspruchs auf die hyperocha (einschließlich jenen des Konkurses des verwertenden Gläubigers), mit dem Herausgabeanspruch des vorrangigen Gläubigers gegen den innehabenden nachrangigen zwecks Verwertung, der Verpflichtung zur Androhung der Verwertung, dem Einlösungsrecht, der Gewährleistungspflicht des Verwertenden, dem gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts im Vertrauen auf die Verwertungsbefugnis und bereicherungsrechtlichen Folgefragen der Verwertung bei unwirksamem Pfandrecht.

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