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Zur Zulässigkeit der Vereinbarung eines besonderen Entgelts für die vorzeitige Rückzahlung nach § 33 Abs 8 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2006/1364ÖBA 2006, 678 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 33 BWG. Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest zehn Jahren und bei hypothekarisch gesicherten Krediten (§ 33 Abs 8 Z 1 BWG) können die Parteien zwar ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbaren. Diese Vereinbarung ist aber nur für den Fall zulässig und wirksam, daß der Verbraucher eine nach § 33 Abs 8 Z 1 oder 2 BWG vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.

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