vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2006/1358ÖBA 2006, 595 Heft 8 v. 1.8.2006

§§ 863, 879, 914, 1298, 1299, 1304, 1380, 1432, 1480, 1486, 1489 ABGB; § 6 KSchG. Allfällige Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen entstehen bei Zahlung von Annuitäten nicht schon mit Zahlung der monatlichen Raten, sondern erst ab "Überzahlung". Die Verwendung einer mit § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unvereinbaren Zinsänderungsklausel durch die Bank im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen stellt ein rechtswidriges Verhalten dar, das geeignet ist, eine Schadenersatzpflicht der Bank zu begründen. Nur wenn auch bei gewissenhafter Beschäftigung mit Gesetz, Rechtsprechung und Lehre die Unzulässigkeit der Klausel nicht zu erkennen war, liegt kein Verschulden vor. Die während des anhängigen Verfahrens erfolgende vorzeitige Rückzahlung stellt kein Anerkenntnis und keine wissentliche Zahlung einer Nichtschuld dar. Die unwirksame Zinsanpassungsklausel fällt nicht ersatzlos weg; vielmehr hat eine Vertragsanpassung nach den allgemeinen Regeln der Vertragsinterpretation und -ergänzung zu erfolgen. Die von einer Bankengruppe festgesetzten Einlagezinsen stellen keinen ausreichenden Indikator für die Anpassung der Kreditzinsen dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!