vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmerkung des Forderungsübergangs auf den Bürgen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2006/1329ÖBA 2006, 143 Heft 2 v. 1.2.2006

§§ 17, 107 KO; § 9 EO. Ist mangels Zustimmung der Gläubigerbank die Frage eines allfälligen Forderungsüberganges auf den Bürgen im Rahmen einer auf Feststellung des Forderungsüberganges lautenden Anmeldung und eines dementsprechenden Prüfungsverfahrens zu klären, so ist auf eine solche Anmeldung die Bestimmung des § 107 Abs 1 letzter Satz KO anzuwenden, wonach Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlußrechnung angemeldet wurden, nicht zu beachten sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!