§§ 1, 13 KSchG. Auch Nebenerwerbslandwirte sind Unternehmer iSd KSchG und die von ihnen abgeschlossenen Kreditgeschäfte sind im Zweifel als zum Betrieb gehörig anzusehen. Für die Beurteilung, ob ein Verbrauchergeschäft vorliegt, kommt es ausschließlich auf den Abschlußzeitpunkt an.
OGH 14. 7. 2005, 6 Ob 135/05d