Aktienoptionen bzw Mitarbeiterbeteiligungen werden vielfach als Incentives zur Ergänzung fixer Gehaltsbestandteile des mittleren und höheren Managements eingesetzt. Mit der Beteiligung des Mitarbeiters am Unternehmen soll diesem die direkte Partizipation am Unternehmenserfolg ermöglicht werden. Dem in Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Unternehmen stehen dabei verschiedene gesellschaftsrechtliche Gestaltungsalternativen offen, die zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen aus Mitarbeiterbeteiligungsmodellen benötigten Aktien zu beschaffen; eine davon ist der Rückerwerb eigener Aktien. Im folgenden Beitrag wird die Möglichkeit des Aktienrückerwerbs über Derivate, namentlich Call- und Put-Optionen auf eigene Aktien der Gesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedienung von Stock-Option-Programmen, dargestellt. Neben der Frage nach der prinzipiellen Zulässigkeit derartiger Gestaltungen stehen weitere Fragen, wie etwa jene nach dem Erwerbspreis der rückzuerwerbenden eigenen Aktien und der Einhaltung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgebots, im Raum.