Die Umsetzung der Marktmißbrauchsrichtlinie in das österreichische Börsegesetz hat für Österreich erstmals gesetzliche Regelungen zur Finanzanalyse gebracht. Nachdem die Aufsichtsbehörde FMA sich entschieden hatte, nicht von Verordnungsermächtigungen Gebrauch zu machen, sondern der bislang in Österreich bewährten Selbstregulierung im Sinne größtmöglicher Flexibilität eine Chance zu geben, begann ein intensiver Dialog zwischen Marktteilnehmern und Aufsicht. Im Rahmen eines 3-Stufen-Modells wurden die "Österreichischen Analysegrundsätze" als Marktstandard anerkannt. Damit wurde eine praxistaugliche Regelung gefunden, die durchaus auch Vorbildcharakter für europäische Regelungen aufweist.