§ 1295 ABGB. Eine Bank ist schadenersatzpflichtig, wenn sie es unterläßt, eine Kundin bei Behebung eines höheren Geldbetrages vor der ungewöhnlich hohen Gefahr eines Überfalls nach Verlassen der Bank zu warnen. Zum Mitverschulden der Kundin.
HG Wien 15. 9. 2004, 13 Cg 49/04i 1)