Mit der BörseG-Novelle 2004 wurden das Insiderhandelsverbot und die Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität neu gefaßt. Der vorliegende Beitrag behandelt zentrale Auslegungsfragen der Neuregelung des Tatbestands des Mißbrauchs einer Insider-Information. Die Untersuchung zeigt unter anderem, daß zum einen die Reichweite der Bestimmungen erheblich erweitert wurde, zum anderen auch eine grundsätzliche Neuorientierung des Konzepts des Insiderhandelsverbots erfolgt ist.