Das Börsegesetz (BörseG) wurde im Rahmen der Umsetzung der Marktmißbrauchsrichtlinie (RL 2003/6/EG) grundlegend novelliert. Dabei wurde der enge "alte" Verwaltungsstraftatbestand der Preismanipulation in § 48 Abs 1 Z 2 BörseG (in der Fassung BGBl I 2001/2) vom umfassenden Verwaltungsstraftatbestand der Marktmanipulation abgelöst. Ausgehend vom alten Preismanipulationstatbestand analysiert der vorliegende Beitrag die sich dadurch ergebende geänderte Rechtslage im Zusammenhang mit kapitalmarktrelevanten manipulativen Handlungen.