Operationelle Risiken stellen für Banken nach dem Kreditrisiko die zweitwichtigste Risikokategorie dar. Ein effektives Risikomanagement der operationellen Risiken dürfte in Zukunft ein entscheidender Wettbewerbsfaktor sein. Im Rahmen der Neuregelung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben gemäß Basel II werden sowohl eine Eigenkapitalunterlegung als auch qualitative Vorgaben zum Risikomanagement dieser Risikoklasse neu eingeführt. Erklärtes Ziel ist es, Anreize für ein verbessertes Risikomanagement zu setzen. Die Analyse zeigt, daß die quantitativen Vorgaben allein einen solchen Anreiz nur sehr beschränkt bieten. Andererseits konnten allein qualitative Vorgaben in der Vergangenheit kein hinreichendes Risikomanagement sicherstellen, sodaß erst die Wechselwirkung beider Ansätze letztlich den gewünschten Effekt bewirken kann.