EntscheidungsübersichtÖBA 2005, 497 Heft 7 v. 1.7.2005
Die Akkreditivbank kann die Begleichung einer gerechtfertigten Forderung nicht unter Hinweis auf eine versuchte Täuschung hinsichtlich einer weiteren Forderung ablehnen.
OGH 15. 9. 2004, 9 Ob 83/04b
Fundstelle(n): ÖBA 2005, 282.