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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 4/2005, S 288 ff

EntscheidungsübersichtÖBA 2005, 497 Heft 7 v. 1.7.2005

Akkreditiv

Die Akkreditivbank kann die Begleichung einer gerechtfertigten Forderung nicht unter Hinweis auf eine versuchte Täuschung hinsichtlich einer weiteren Forderung ablehnen.

OGH 15. 9. 2004, 9 Ob 83/04b

Fundstelle(n): ÖBA 2005, 282.

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