Die Investmentfondsgesetz-Novelle BGBl I 80/2003 erweitert den erlaubten Geschäftsbereich von Kapitalanlagegesellschaften (KAGen), indem sie diesen die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen und die Portfolioverwaltung als eigenständige Dienstleistungen ermöglicht. Darüber hinaus werden die Bestimmungen zur Übertragung von Aufgaben an Dritte neu gefaßt. Der vorliegende Beitrag untersucht die geltende Rechtslage vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben.