Durch die Börsegesetznovelle BGBl I 2004/127 wurden die Vorgaben der EG-Marktmißbrauchsrichtlinie sowie der hiezu im Wege des Komitologieverfahrens ergangenen Durchführungsakte der Kommission umgesetzt. Nach der bisherigen Rechtslage waren Kursmanipulationspraktiken nur punktuell sanktioniert; im Gefolge der Richtlinie sieht sich der Praktiker des Wertpapiergeschäfts nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der Manipulationstatbestände konfrontiert. Nach neuem Recht hat auch die Kursstabilisierung bzw Kurspflege im Weg der unmittelbar anwendbaren Kommissionsverordnung (EG)Nr 2373/2003 durch Etablierung eines sog "Safe Harbour" eine ausführliche Regelung erfahren, während dieser Aspekt des Wertpapiergeschäfts bisher in einer Grauzone angesiedelt war. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Regelungsanliegen der Verhinderung von Marktmanipulation einerseits und der Anerkennung von Stabilisierungsmaßnahmen vor dem Hintergrund des Anleger- und Funktionsschutzes andererseits.