Österreich hatte bis zum 12. Oktober 2004 die Richtlinie 2003/6/EG über Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmißbrauch) sowie die im Wege des Komitologieverfahrens zustande gekommene Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2273/2003 über Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Mit Beschluß des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 wurde die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieränderungsgesetz geändert werden, im Nationalrat angenommen. Der Verfasser untersucht einerseits, inwiefern die in der Praxis bei Aktienemissionen übliche Mehrzuteilung und der Einsatz von Greenshoe-Optionen gegen das neue Marktmanipulationsverbot verstoßen, andererseits die aktienrechtliche Zulässigkeit des Bezugsrechtsausschlusses zur Einräumung von Greenshoe-Optionen an Emissionsbanken.