vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Echte Mitschuldner" sind keine Interzedenten iSd §§ 25c, 25d KSchG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1316ÖBA 2005, 910 Heft 12 v. 1.12.2005

§§ 25c, 25d KSchG. Unter Interzession verstehen die §§ 25c, 25d KSchG den vertraglichen Beitritt zu einer fremden Verbindlichkeit als Mitschuldner, Bürge oder Garant, nicht aber "echte Mitschuldner", die im gemeinsamen Interesse eine Verbindlichkeit eingehen.

OGH 10. 5. 2005, 5 Ob 33/05x

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!