Banken bemühen sich in zunehmendem Maße, Jugendliche als Kunden zu gewinnen. Vor allem Girokonten werden für diese Personen als Jugend-, Schüler-, Taschengeld- oder Lehrlingskonten zu besonders günstigen Konditionen angeboten. Zum Abschluß von Sparverträgen werden im Rahmen des sogenannten Schulsparens bereits Kinder im Volksschulalter animiert. Dabei wird allerdings die Problematik der fehlenden oder zumindest beschränkten Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kunden von seiten der Banken oft zu wenig beachtet. Die besonderen Wirksamkeitserfordernisse für Bankgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen sowie die Rechtsfolgen ihrer Mißachtung sind daher Gegenstand der folgenden Untersuchung, deren 2. Teil im nächsten Heft publiziert wird.