Nach mehrjährigen zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene traten am 13. 2. 2002 zwei neue Richtlinien für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in Kraft (zusammen als "UCITS III" bezeichnet), die zum 13. 2. 2004 in das österreichische Investmentfondsgesetz umgesetzt wurden. Bei näherer Auseinandersetzung mit den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Normen stößt man aber auf Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten; in einigen Fällen stellt sich auch zu Recht die Frage, ob die novellierte OGAW-RL weit genug geht, um für die europäische Investmentbranche einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und den integrierten Markt zu fördern. Es wird deutlich, daß ein dringender Handlungsbedarf für "UCITS IV" besteht. Auch auf Ebene des Richtliniengebers wurde der Novellierungsbedarf für "UCITS IV" längst erkannt. Die nachstehende Abhandlung zeigt in ausgewählten Fällen die rechtlichen Schwierigkeiten, die die österreichische Investmentbranche im Rahmen des durch UCITS III novellierten InvFG zu bewältigen hat und befaßt sich mit den wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die an ein künftiges UCITS IV gestellt werden.