Preisänderungsklauseln in Verbraucherverträgen sind in jüngster Zeit verstärkt in den Blickpunkt von Rechtsprechung, Lehre und nicht zuletzt auch nichtjuristischer Öffentlichkeit gerückt. Dies ist vor allem durch die Diskussion um variable Zinsvereinbarungen in Kreditverträgen deutlich geworden. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die allgemeinen Zulässigkeitsgrenzen, die durch § 6 Abs 1 Z 5 und Abs 2 Z 4 KSchG für Preisänderungsvereinbarungen in Verbraucherverträgen gezogen werden. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt dabei auf den von § 6 Abs 1 Z 5 KSchG geforderten Voraussetzungen der sachlichen Rechtfertigung und Transparenz der Klausel. Spezielles Augenmerk wird weiters darauf gelegt, ob Dauerschuldverhältnisse, die in der Bankenpraxis eine bedeutsamere Rolle spielen als Zielschuldverhältnisse, Besonderheiten in Hinblick auf die genannten Bestimmungen aufweisen.