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Zurückweisungsrecht des Kommittenten bei rahmenbestimmenden oder die Durchführung des Geschäfts betreffenden Weisungen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1191ÖBA 2004, 312 Heft 4 v. 1.4.2004

§§ 384, 385 HGB. Dem Kommittenten steht ein Zurückweisungsrecht nur bei Verstößen gegen "rahmenbestimmende Weisungen" oder gegen Weisungen, die die Durchführungen des Geschäfts betreffen, zu. Hat der Kommittent durch den Weisungsverstoß nur einen geringfügigen Nachteil erlitten, so ist er auf Schadenersatzansprüche zu verweisen.

OGH 2. 9. 2003, 10 Ob 28/03w

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