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Der Umfang von Schutz- und Sorgfaltspflichten von Banken ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1188ÖBA 2004, 308 Heft 4 v. 1.4.2004

§ 1360 ABGB. Der Umfang von Schutz- und Sorgfaltspflichten, wie etwa die Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten von Banken gegenüber persönlich haftenden Personen, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalles. Die Einrede der Sachhaftung (beneficium excussionis realis) ist dem österreichischen Recht fremd.

OGH 5. 8. 2003, 7 Ob 184/02p

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