Kunden von Finanzdienstleistern versuchen regelmäßig, die durch ihre Fehlinvestition entstandenen Verluste gerichtlich geltend zu machen. Kernpunkt dieser Prozesse ist regelmäßig die Frage, welche Informationen der Finanzdienstleister dem Kunden erteilt hat. Da in diesen Fällen fast immer Aussage gegen Aussage steht, sind Aufzeichnungen von (Telefon-)Gesprächen oft wirkungsvollstes Mittel um nachzuweisen, daß der Finanzdienstleister lege artis beraten hat. Der Aufsatz zeigt die Grenzen der Zulässigkeit dieser Maßnahme auf.