Während die gesellschaftsrechtlichen Fragen eines "Squeeze out" bereits Gegenstand eingehender Diskussion in Lehre und Rechtsprechung waren, sind die damit verbundenen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen - von einer Entscheidung der Übernahmekommission abgesehen - bisher noch unerörtert geblieben. Diesen sei der nachfolgende Beitrag gewidmet.