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Unanfechtbarkeit einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer objektiven Klagenhäufung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1185ÖBA 2004, 229 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 227 ZPO; § 45 JN; § 29 KSchG. Auch die von der zweiten Instanz bejahte Zulässigkeit einer objektiven Klagenhäufung (an einen Verband nach § 29 KSchG abgetretene Ansprüche mehrerer Kreditnehmer gegen eine Bank) ist nach § 227 Abs 1 ZPO inhaltlich eine Entscheidung über die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit und entzieht sich daher zufolge § 45 erster Halbsatz JN einer Anfechtung.

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