§ 38 BWG. Die Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Gericht kann nicht weiter gehen als jene gegenüber dem Kunden selbst. Es besteht daher keine Verpflichtung der Bank auf Auskunftserteilung, wenn die Kundeneigenschaft des Betroffenen im Hinblick auf die Sparbücher, die er in seinem Testament erwähnt hatte, nicht ausreichend bewiesen ist.
OGH 30. 6. 2003, 7 Ob 100/03m