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Die Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Gericht geht nicht weiter als jene gegenüber dem Kunden selbst.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1182ÖBA 2004, 225 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 38 BWG. Die Auskunftspflicht der Bank gegenüber dem Gericht kann nicht weiter gehen als jene gegenüber dem Kunden selbst. Es besteht daher keine Verpflichtung der Bank auf Auskunftserteilung, wenn die Kundeneigenschaft des Betroffenen im Hinblick auf die Sparbücher, die er in seinem Testament erwähnt hatte, nicht ausreichend bewiesen ist.

OGH 30. 6. 2003, 7 Ob 100/03m

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