§§ 451, 983, 984 ABGB. Grundsätzlich kann auch im Rahmen von "Sale-and-lease-back-Verträgen" als Sonderform des mittelbaren Finanzierungsleasings durch Besitzkonstitut ein Investitionsgut erworben werden. Dies gilt aber nicht, wenn es sich in Wahrheit um eine Darlehensgewährung handelt, zu deren Absicherung die Sale-and-lease-back-Konstruktion dient.
OGH 26. 6. 2003, 8 Ob 220/02i