Am 1. September 2003 trat das Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz - ImmoInvFG, BGBl I Br. 80/2003) in Kraft, mit dem der österreichische Gesetzgeber eine Veranlagungsmöglichkeit in Immobilien mit maximalem Anlegerschutz für das breite Publikum geschaffen hat. Durch das neue Gesetz solle auch der österreichische Immobilienmarkt belebt sowie das Vordringen ausländischer Immobilienfonds auf den österreichischen Markt eingeschränkt werden 1). Die Bestimmungen des ImmoInvFG wurden zum Großteil einerseits aus dem bestehenden Investmentfondsgesetz ("InvFG") 2) und aus dem deutschen Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften ("dKAGG") 3) übernommen, andererseits wurden aber auch österreichische Spezifika eingearbeitet. Im folgenden Beitrag werden die Grundsätze dieses neuen Gesetzes dargestellt und ein Überblick über seine wesentlichsten Bestimmungen gegeben.