§§ 223, 224, 237 EO; § 451 ABGB. Kommt es bei der Erstehung im Zwangsversteigerungsverfahren nur zu einer teilweisen Übernahme einer Last, so kann die Ersteherin eine Teillöschung der dafür einverleibten Höchstbetragshypothek begehren; die Umwandlung in eine Festbetragshypothek ist nicht zwingend vorgeschrieben.
OGH 24. 4. 2003, 3 Ob 13/03p