vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch juristischen Personen kommt das Recht auf Ehre zu.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2004/1164ÖBA 2004, 52 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 1330 ABGB; Art 10 EMRK. Auch juristischen Personen kommt das Recht auf Ehre zu. Nur das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs beseitigt die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich schon bei einem einmaligen Verstoß vermutet wird. Die Äußerung, das übernehmende Unternehmen habe das übernommene Unternehmen "wie einen Christbaum abgeräumt und dieses wäre als Trümmerhaufen zurückgeblieben", ist ein zulässiges Werturteil. Der auf keinem rechtfertigenden Sachverhalt beruhende Lügenvorwurf ist ein ehrverletzendes Werturteil, das als Beschimpfung dem Tatbild des § 1330 Abs 1 ABGB unterliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!