Der am 1. 10. 2002 in Kraft getretene Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) schreibt in seinem Pkt 59 die Berichterstattungspflicht des Vorstands in bezug auf Einhaltung und Abweichungen der dort festgeschriebenen Corporate-Governance-Prinzipien vor. Zeitpunkt, Inhalt und Umfang dieser Berichtspflicht bleiben aber offen. Der Verfasser untersucht die Anwendbarkeit der Bestimmung betreffend die anlaßbezogene Informationspflicht - die sogenannte "Ad-hoc-Publizität" des § 82 Abs 6 BörseG - auf den Bereich der Corporate-Governance-Informationen, um Natur und Ausgestaltung der Berichtspflicht des ÖCGK zu klären.