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Der Bürge hat zu beweisen, daß bei Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Gläubiger Zahlung erhalten hätte.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1238ÖBA 2004, 883 Heft 11 v. 1.11.2004

§§ 914, 1364, 1295 ABGB. Den Bürgen trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß bei Einhaltung der dem Bürgen gegenüber gebotenen Sorgfalt an den Gläubiger Zahlung geleistet worden wäre.

OGH 18. 3. 2004, 1 Ob 8/04i

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