§§ 914, 1364, 1295 ABGB. Den Bürgen trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß bei Einhaltung der dem Bürgen gegenüber gebotenen Sorgfalt an den Gläubiger Zahlung geleistet worden wäre.
OGH 18. 3. 2004, 1 Ob 8/04i
§§ 914, 1364, 1295 ABGB. Den Bürgen trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß bei Einhaltung der dem Bürgen gegenüber gebotenen Sorgfalt an den Gläubiger Zahlung geleistet worden wäre.
OGH 18. 3. 2004, 1 Ob 8/04i