§ 20 AnfO. Die Anmerkung der Anfechtungsklage ist auch dann zu bewilligen, wenn der Anfechtungsgegner kraft Einantwortung Liegenschaftseigentümer geworden, aber als solcher noch nicht im Grundbuch einverleibt ist.
OGH 18. 7. 2002, 3 Ob 37/01i
§ 20 AnfO. Die Anmerkung der Anfechtungsklage ist auch dann zu bewilligen, wenn der Anfechtungsgegner kraft Einantwortung Liegenschaftseigentümer geworden, aber als solcher noch nicht im Grundbuch einverleibt ist.
OGH 18. 7. 2002, 3 Ob 37/01i