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Angemessenheit des Zahlungsplanes als Zulässigkeitsvoraussetzung im Schuldenregulierungsverfahren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2003/1105ÖBA 2003, 318 Heft 4 v. 1.4.2003

§§ 153, 154, 195 KO. Nur die Angemessenheit des Zahlungsplanes stellt im Schuldenregulierungsverfahren eine Zulässigkeitsvoraussetzung dar; eine Angemessenheitsprüfung nach Ermessen des Gerichtes hat nicht zu erfolgen.

OGH 28. 3. 2002, 8 Ob 47/02y

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