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Zur Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht beaufsichtigter Banken.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRené Laurer Ernst BrandlÖBA 2003/19ÖBA 2003, 154 Heft 2 v. 1.2.2003

Art 7 B-VG, Art 11 Abs 2 B-VG, Art 126b B-VG, § 19 FMABG, § 69a BWG. Sowohl gegen die grundsätzliche Kostentragungspflicht der Beaufsichtigten als auch gegen die Bemessungsgrundlage (= Eigenmittelerfordernis gem § 22 BWG) und gegen die Mindest- und Höchstbeträge, die das volle Durchgreifen eines linearen Satzes eingrenzen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

VfGH 30. 9. 2002, B 891, 892/02

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