vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Risikotragung bei gefälschten Aufträgen an die Bank

AufsätzeGert Iro Helmut KoziolÖBA 2003, 129 Heft 2 v. 1.2.2003

Nach Z 3 Abs 1 Satz 1 ABB 2000 hat der Kunde das Risiko zu tragen, wenn die Bank unverschuldet einen gefälschten Auftrag durchführt. Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 19. 11. 2002, 4 Ob 179/02f , diese Klausel für unwirksam erachtet. Im folgenden Beitrag wird gezeigt, daß die Regelung der ABB jener des § 1014 ABGB entspricht und den Banken, die sich nicht mehr auf die ABB-Klausel berufen dürfen, nun im Ergebnis die gleichen Ansprüche nach allgemeinem Privatrecht zustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte