§ 2 UWG; § 4 BSpG; § 108 EStG. Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer irreführenden Werbung für Bausparverträge.
OGH 13. 3. 2002, 4 Ob 5/02t
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kläger ist Vermögensverwalter und vermittelt gegen Provision Bausparverträge, Lebensversicherungen und andere Geldanlageformen. Er verfügt seit 1990 über einen Gewerbeschein zur Ausübung des Gewerbes Vermögensverwaltung. Die Zweitbeklagte ist eine Bausparkasse gemäß den Bestimmungen des BausparkassenG. Der Erstbeklagte ist seit 1973 Angestellter der Zweitbeklagten; er ist im Außendienst tätig, betreut 654 Kunden (jene Kunden, deren Verträge durch den Kläger seinerzeit an die Zweitbeklagte vermittelt wurden) und ist kein selbständiger Makler oder Vermittler.