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Verfügungen über ein Sparbuch nach Schenkung auf den Todesfall.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2003/1148ÖBA 2003, 787 Heft 10 v. 1.10.2003

§ 956 ABGB; § 31 BWG. Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist ein Geschäft "von Todes wegen"; der Beschenkte kann daher nach dem Tod des Geschenkgebers gemäß § 31 Abs 3 BWG ohne Angabe des Losungsworts über diese Spareinlage verfügen.

OGH 25. 10. 2002, 1 Ob 133/02v

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