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Anmerkung der Anfechtungsmitteilung im Grundbuch unzulässig.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1062ÖBA 2002, 735 Heft 9 v. 1.9.2002

§§ 9, 20 AnfO; § 382 EO. Die bloße Anfechtungsmitteilung kann nicht im Grundbuch angemerkt werden. Die Sicherung eines Anfechtungsanspruches erfolgt - abgesehen vom Fall des § 20 AnfO - nach den Bestimmungen der EO.

OGH 29. 11. 2001, 6 Ob 263/01x

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