Vor allem im Außenhandel wird nicht selten ein Akkreditiv eröffnet, damit der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch trotz Vorleistung leicht und sicher realisieren kann. Der folgende Beitrag geht - angeregt durch eine Anfrage aus der Praxis - der Frage nach, ob der Kaufpreisanspruch im Anwendungsbereich österreichischen Rechts 1 durch Zahlung der Akkreditivbank erlischt oder ob er von Gesetzes wegen auf die Akkreditivbank übergeht.