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Rückgriff der Akkreditivbank kraft Legalzession (§ 1358 ABGB)

AufsätzePeter BydlinskiÖBA 2002, 680 Heft 9 v. 1.9.2002

Vor allem im Außenhandel wird nicht selten ein Akkreditiv eröffnet, damit der Verkäufer seinen Kaufpreisanspruch trotz Vorleistung leicht und sicher realisieren kann. Der folgende Beitrag geht - angeregt durch eine Anfrage aus der Praxis - der Frage nach, ob der Kaufpreisanspruch im Anwendungsbereich österreichischen Rechts 11Fragen des internationalen Privatrechts kommen nicht zur Sprache. durch Zahlung der Akkreditivbank erlischt oder ob er von Gesetzes wegen auf die Akkreditivbank übergeht.

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