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Rechnungslegungspflicht der Bank bei Verkauf von Wertpapieren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1054ÖBA 2002, 658 Heft 8 v. 1.8.2002

§§ 383 ff HGB; § 1012 ABGB; § 40 BWG; Art XLII EGZPO. Banken kaufen oder verkaufen Wertpapiere im Zweifel als Kommissionäre und sind daher zur Rechnungslegung verpflichtet. Wird bei Wertpapieren ein Börsen- oder Marktpreis amtlich festgestellt, so hat die selbsteintretende Bank nur nachzuweisen, den zur Zeit der Ausführung bestehenden Preis eingehalten zu haben.

OGH 29. 10. 2001, 7 Ob 186/01f

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