§§ 985 ff, 1140 ABGB; Art 8/8 EVHGB. Merkmal einer effektiven Fremdwährungsschuld ist, daß dem Schuldner nicht das Recht zusteht, die Schuld durch Zahlung mit inländischer Währung zu tilgen. Ob Zahlbarkeit im Inland vorliegt, bestimmt sich nach dem Erfüllungsort, bei grenzüberschreitender Zahlung nach dem Ort, wohin eine Zahlung zu übersenden ist.
OGH 22. 10. 2001, 1 Ob 77/01g