vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute - "Neuer Wein in alten Schläuchen"

AufsätzeKarlheinz Bölz / Karsten Füser / Max WeberÖBA 2002, 512 Heft 6 v. 1.6.2002

Am 20. 2. 2002 hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) den Entwurf eines Rundschreibens über "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" (MaK) veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten 11Vgl. www.bakred.de ; um Stellungnahmen wurde bis zum 17. 5. 2002 gebeten.. Die darin formulierten Mindestanforderungen zur Begrenzung der Risiken aus dem Kreditgeschäft 22Grundlage des Rundschreibens ist insbesondere § 25a Abs. 1 KWG. Dort heißt es: "Ein Kreditinstitut muß über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, über ein angemessenes internes Kontrollverfahren sowie über angemessene Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung verfügen." Der Anwendungsbereich des Rundschreibens sind Kreditinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG bzw. § 53 Abs. 1 KWG. Das Rundschreiben gilt auch für Institutsgruppen gemäß § 10a Abs. 2 KWG, soweit sie sich aus Kreditinstituten zusammensetzen. Vom Anwendungsbereich des Rundschreibens (vgl. Textziffer 5) werden grundsätzlich alle Kreditgeschäfte i.S. des § 19 Abs. 1 KWG (Bilanzaktiva und außerbilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken) erfaßt. Ergänzend werden neben dem Adressenausfallrisiko auch explizit das Länderrisiko und das Besicherungsrisiko betrachtet. sollen die bereits bestehenden qualitativen Standards für das Handelsgeschäft (MaH) und die interne Revision (MaI) erweitern. Zusammen mit der im Herbst 2002 zu erwartenden endgültigen Fassung des Basler Konsultationspapiers 33Vgl. Basel Committee on Supervision, Die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, Basel, Januar 2001; Basel Committee on Supervision, Überblick über die Neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, Januar 2001; Basel Committee on Supervision, Potential Modifications to the Committee's Proposal, November 2001. ("Basel II") wird das Papier das Kreditgeschäft sehr vieler Kreditinstitute revolutionieren, da wesentliche bestehende Regelungen berührt, d.h. in ihren Kernaussagen modifiziert, erweitert bzw. teilweise sogar neu geschaffen werden, womit die Bedeutung des Kreditgeschäfts der Banken bzw. der damit verbundenen Risiken (zweifach) unterstrichen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!