Das Haftungsregime des Abschlußprüfers ist wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt: zum einen wurden jüngst auch sehr grundsätzliche Fragen der Prüferhaftung an die Rechtsprechung herangetragen; gleichzeitig hat sich auch in Österreich die literarische Diskussion insbesondere um die Dritthaftungsproblematik entfacht, die nun durch die jüngste Entscheidung des OGH vom 27. 11. 2001, 5 Ob 262/01t 1, neue Nahrung bekommen dürfte; nicht zuletzt deuteten im Justizministerium vor dem Hintergrund öffentlich registrierter Unternehmenszusammenbrüche die Zeichen auf die notwendige Novellierung unzeitgemäßer Haftungsstandards für Abschlußprüfungen. Diese erfolgte im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes 2 durch eine Überarbeitung des § 275 HGB und ist seit 1. Jänner 2002 in Kraft. Im folgenden sollen ihre Hintergründe und Auswirkungen beleuchtet werden.